Wer sind wir?
Entstehung der STIFTUNG CHRISTOPHORUS-HILFSWERK
Das CHRISTOPHORUS-HILFSWERK wurde 1999 von Ärzten und Lehrern aus der Akademikerschaft CHRISTOPHORUS als eingetragener Verein (e.V.) gegründet. Einige dieser Gründer verfügten bereits über Erfahrungen in der Entwicklungshilfe. Sie erkannten vor allem die Notwendigkeit, dass die Hilfe auch direkt vor Ort erfolgen sollte. Bereits zwei Jahre später konnte der Verein mit einem Teil der eingegangenen Spenden die STIFTUNG CHRISTOPHORUS-HILFSWERK ins Leben rufen, die mit
Satzung vom 27. Juli 2001 (PDF 120 KB)
errichtet wurde und seither die bereits begonnenen Projekte weiterführte und neue förderte.
Die STIFTUNG CHRISTOPHORUS-HILFSWERK möchte vor allem Menschen in der sogenannten Dritten Welt helfen, die sich in Not befinden. Dabei ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege in diesen Ländern von großer Bedeutung, wie die Unterstützung und Weiterführung von Kliniken und Ambulanzen. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit deutschen Hilfsorganisationen, die in ähnlicher Weise tätig sind, sehr wichtig. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der Ausbildung bedürftiger junger Menschen.
Gremien der STIFTUNG CHRISTOPHORUS-HILFSWERK
Der Vorstand und seine Aufgaben
Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung. Er handelt durch den/die Vorsitzende/n, im Falle seiner Verhinderung durch den/die Stellvertretende/n Vorsitzende/e, gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere
- die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens
- die Aufstellung des Wirtschaftsplans
- die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse und Zuwendungen
- die Aufstellung der Jahresabrechnung und des Jahresberichts
Das Kuratorium und seine Aufgaben
Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei dessen Tätigkeit. Das Kuratorium besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern.
Die Aufgaben des Kuratoriums sind u.a.
- die Beschlussfassung über Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Stiftungsmittel
- die Genehmigung des Wirtschaftsplans
- die Genehmigung der Jahresabrechnung einschließlich Vermögensübersicht und die Entgegennahme des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks
Rundbriefe
Von Beginn an informiert die STIFTUNG CHRISTOPHORUS-HILFSWERK in Rundbriefen über die Tätigkeiten ihrer Gremien und vor allem über ihre Hilfsprojekte. Mit Gedanken „Zum Geleit“, mit Briefen, Nachrichten, Mitteilungen, Berichten und Fotos zu den Projekten und mit weiteren Beiträgen, Bildern und allgemeinen Hinweisen gestalten die Verantwortlichen seit dem Jahr 2000 diese Rundbriefe, die zunächst jährlich, seit 2003 zweimal im Jahr erscheinen und postalisch verschickt werden.
Die Titelseite und das "Geleit“ des gerade aktuellen Rundbriefs finden Sie bei "Aktuelles"
Über die früheren Rundbriefe seit dem Jahr 2000 können Sie sich bei "Rückblicke" informieren,
- unter Rundbriefe der Jahre 2017 bis 2022 an Hand der Titelseiten und der Rubrik "Zum Geleit",
- unter
Rundbriefe der Jahre 2000 bis 2016 an Hand der Erläuterungen zu den Titelseiten.